Nach langem Tauziehen hat die rot-grüne Koalition im Düsseldorfer Landtag das neue Hundegesetz für Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Demnach müssen künftig alle großen und gefährlichen Hunde einen fälschungssicheren Mikrochip implantiert bekommen. Vom Leinen- und Maulkorbzwang können sogenannte gefährliche Hunde wie z. B. Pitbull Terrier oder Bullterrier nur nach einer amtlichen Verhaltensprüfung befreit werden. Bei Verstößen drohen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Die so genannte 20/40er-Regelung gilt für alle Hunde mit einer Größe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilo. Hier muss der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Wenn der Halter bei in Krafttreten dieses Gesetzes mehr als 3 Jahre große Hunde ohne Zwischenfälle gehalten hat, kann die Behörde von der Sachkundeprüfung absehen.
ein sachkundenachweis wäre allerdings von großem vorteil für die hunde.... für alle rassen vom yorkie bis zum leonberger... da würden sich wohl weniger idioten einen hund holen, wenn der sk-nachweis pflicht wär überall... aber so in ihrer aussage und gesamtheit ist die nrw-verordnung natürlich auch diskriminierend... die bayerische ist aber noch beschissener.
Hallo erst mal ich hatte 12 jahre ein steffort der leider krebs hatte. und habe 5 kinder drei dafon sind erwacksen.Wollte mir jetzt ein rottweiler hollen, muss ich denn wesenstest noch mal machen?? weil mein alter hund nie einen was zu leide getan hat!!!und natürlich denn sachkundenachweiß!!??kann jemand die fragen beantworten wäre echt lieb!!![bitte]
beziehst du dich auf die HVO NRW oder auf die hiesige in bayern? es ist in bayern nicht relevant, ob dein anderer hund "nie jemand etwas zuleide getan" hat, relevant ist der jetzige hund. und wenn es ein rotti sein soll, dann mußt du einen wesenstest mit ihm machen, daraufhin bekommst du von der stadt/gemeinde ein negativzeugnis, wenn er den test besteht. sind teile des tests nicht zufriedenstellend, kann es sein, daß du auflagen bekommst, wie zum beispiel (teil-) leinenzwang und/oder maulkorbpflicht. sachkundenachweis ist nicht notwendig. nur in einzelfällen.