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Dieses Thema hat 8 Antworten
und wurde 3.367 mal aufgerufen
 Hund und Umwelt
Bine Offline

Schreibstubenhund

Beiträge: 249

13.09.2005 20:57
NRW- Hundeverordnung Zitat · Antworten

Chips für große Hunde Pflicht!

Nach langem Tauziehen hat die rot-grüne Koalition im Düsseldorfer Landtag das neue Hundegesetz für Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Demnach müssen künftig alle großen und gefährlichen Hunde einen fälschungssicheren Mikrochip implantiert bekommen. Vom Leinen- und Maulkorbzwang können sogenannte gefährliche Hunde wie z. B. Pitbull Terrier oder Bullterrier nur nach einer amtlichen Verhaltensprüfung befreit werden. Bei Verstößen drohen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Die so genannte 20/40er-Regelung gilt für alle Hunde mit einer Größe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilo. Hier muss der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Wenn der Halter bei in Krafttreten dieses Gesetzes mehr als 3 Jahre große Hunde ohne Zwischenfälle gehalten hat, kann die Behörde von der Sachkundeprüfung absehen.

§11 der Hundeverordnung NRW

Quelle: Internet

Gruss
Bine

alex Offline

Windhund


Beiträge: 129

14.09.2005 08:54
#2 RE: NRW- Hundeverordnung Zitat · Antworten

ja,ja, die großen hunde...
Moderator

Das Böse hat immer eine menschliche Gestalt.
Jüdisches Sprichwort

eMail: alex@hundetreff-bayreuth.de
http://www.hundetreff-bayreuth.de

chrisscott Offline




Beiträge: 225

15.09.2005 20:23
#3 RE: NRW- Hundeverordnung Zitat · Antworten

40cm???? Großer Hund????????????
Na ja, liegt wahrscheinlich im Auge des Betrachters!!
Gruß, Karin
Administrator

eMail: chrisscott@hundetreff-bayreuth.de
http://www.hundetreff-bayreuth.de

glubschi ( Gast )
Beiträge:

15.09.2005 20:46
#4 RE: NRW- Hundeverordnung Zitat · Antworten

ein sachkundenachweis wäre allerdings von großem vorteil für die hunde.... für alle rassen vom yorkie bis zum leonberger... da würden sich wohl weniger idioten einen hund holen, wenn der sk-nachweis pflicht wär überall...
aber so in ihrer aussage und gesamtheit ist die nrw-verordnung natürlich auch diskriminierend... die bayerische ist aber noch beschissener.

gruß glubschi

Jürgen Offline

Admin


Beiträge: 828

15.09.2005 22:12
#5 RE: NRW- Hundeverordnung Zitat · Antworten

In Antwort auf:
40cm???? Großer Hund????????????

Na hör mal, Rudi ist auch über 40cm.... lang

Gruß Jürgen
http://www.hundetreff-bayreuth.de
webmaster@hundetreff-bayreuth.de

chrisscott Offline




Beiträge: 225

17.09.2005 16:44
#6 RE: NRW- Hundeverordnung Zitat · Antworten

Sind wir `mal ehrlich.Rudi denkt er wäre zwei Meter zehn!!!!!!
Gruß, Karin
Administrator

eMail: chrisscott@hundetreff-bayreuth.de
http://www.hundetreff-bayreuth.de

Bine Offline

Schreibstubenhund

Beiträge: 249

18.09.2005 08:26
#7 RE: NRW- Hundeverordnung Zitat · Antworten

Hallo Karin!
Na ja, aus deinem Blickwinkel sind ja alle anderen Hunde nicht gerade gross.
Scott gehört halt zur grössten Hunderasse.
Gruss
Bine

Anja Offline



Beiträge: 1

13.10.2007 22:45
#8 RE: NRW- Hundeverordnung Zitat · Antworten

Hallo erst mal ich hatte 12 jahre ein steffort der leider krebs hatte. und habe 5 kinder drei dafon sind erwacksen.Wollte mir jetzt ein rottweiler hollen, muss ich denn wesenstest noch mal machen?? weil mein alter hund nie einen was zu leide getan hat!!!und natürlich denn sachkundenachweiß!!??kann jemand die fragen beantworten wäre echt lieb!!![bitte]

MFG Anja

glubschi ( Gast )
Beiträge:

15.10.2007 08:33
#9 RE: NRW- Hundeverordnung Zitat · Antworten

hi anja,

beziehst du dich auf die HVO NRW oder auf die hiesige in bayern?
es ist in bayern nicht relevant, ob dein anderer hund "nie jemand etwas zuleide getan" hat, relevant ist der jetzige hund. und wenn es ein rotti sein soll, dann mußt du einen wesenstest mit ihm machen, daraufhin bekommst du von der stadt/gemeinde ein negativzeugnis, wenn er den test besteht. sind teile des tests nicht zufriedenstellend, kann es sein, daß du auflagen bekommst, wie zum beispiel (teil-) leinenzwang und/oder maulkorbpflicht.
sachkundenachweis ist nicht notwendig. nur in einzelfällen.

vg
silke

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