Hallo Sabine,
solche Klauseln sind rechtlich gesehen unhaltbar, da das Tier immer noch alles Sache gilt.Einzig und allein das Vorkaufsrecht
ist durchzusetzen.Wenn dieses nicht im Kaufvertrag steht, kann der Besitzer den Hund verkaufen oder abgeben an wen er will.
Gruß, Karin
Administrator
eMail:
chrisscott@hundetreff-bayreuth.de