liebe fories,
nachdem ich gezwungenermaßen bei beiden gerichtsterminen, 18.3. und 3.4.08 dabei war, exclusiv in der ersten reihe, möchte ich euch die lustigen methoden der bayreuther justiz nicht vorenthalten. sicherlich, es hat auch einen therapeutischen zweck, mir dies einfach von der seele zu schreiben. wer von euch vielleicht schon selbst mal in einer verhandlung saß, weiß vielleicht, daß man hinterher komplett durch ist.
das ergebnis der verhandlung kann man ja heute im nordbayerischen kurier bewundern, der allerdings leider nicht den komplexen sachverhalt geschildert hat und leider auch den unterschied zwischen einstellung des verfahrens und zurücknahme des einspruchs gegen den strafbefehl nicht ganz korrekt geschildert hat.
der erste verhandlungstag, anfangs waren wir noch relativ guter dinge, verlief in etwa so, daß der staatsanwalt und der richter, sagen wir, "etwas parteiisch" waren, und nichts gelten ließen, was von unserer seite vorgebracht wurde. "unsere" zeugen wurden auseinander genommen auf eine recht unmenschliche und auch wie es mir erschien, sehr unwürdige, verachtende art behandelt, sowie wir selbst, die in der ersten reihe saßen, in ebensolcher art behandelt wurden, mit nicht zu knappen sarkastischen bemerkungen des richters und des staatsanwaltes.
bereits in der ersten verhandlung ließ ich klarstellen, daß mir die vorfälle aus dem jahr 2006 nicht bekannt waren, wohl aber der vorfall in meiner "amtszeit", der laut betroffener person gegenüber dem tierpfleger als "das war nicht böse gemeint" deklariert worden ist. es gab von mir dann die entsprechende anweisung an den pfleger, was er auch bestätigte. und dann kam der 11. april.
in der zweiten verhandlung wurde mir genau diese aussage vom staatsanwalt als "widersprüchlich" vorgeworfen, da ich angeblich kund getan hätte, ich "wüßte erst von gar nichts und dann doch von allem" (sinngemäße wiedergabe, im kurier stets ja nochmal in etwas verschärfterer version) und das war der punkt, an dem ich endgültig den glauben an gerechtigkeit und dem interesse an wahrheitsfindung verloren habe. es kristallisierte sich, wie es sich in der ersten verhandlung schon angekündigt hatte, heraus, daß dies auch nicht von belang ist, sondern daß symbolisch irgendjemand den kopf hinhalten muß, ganz egal was der getan oder nicht getan hat.
nachdem dies klar war, und der erste von uns beiden bereits nicht mehr durchhalten konnte, wurde der einspruch gegen den strafbefehl zurückgezogen und die volle strafe akzeptiert. nachdem auch mir klar war, daß oben genanntes interesse nicht besteht und sowohl richter als auch staatsanwalt verurteilen wollen, egal was nun war oder nicht war, lagen bei mir ebenso die nerven mehr als blank und ich ließ mich überzeugen, daß eine einstellung des verfahrens gegen geldauflage die bessere alternative wäre. das hieß dann 1500eu, zahlbar in 6 monatsraten zu je 250eu. als ich bei der höhe der raten fast vom stuhl kippte, war dies auch nur anlaß für den staatsanwalt mir recht aggressiv nahezulegen, daß ich mich da überhaupt nicht beschweren bräuchte, das sei nunmal so, das sehe das gesetz so vor. nun, daß dies für mich existenzbedrohend ist, da ich kein krösus bin, ist schließlich auch nicht von belang.
gelernt haben wir aus diesem prozeß:
recht ist nicht gleich gerechtigkeit die wahrheit interessiert niemanden hauptsache, es war medienwirksam und irgenwer wurde verurteilt arbeite im tierheim und du stehst per se mit einem fuß im knast
allen anderen, nie angeklagten, die ihr quentchen durch verschweigen, durch falsche angaben, durch fahrlässiges handeln und letztlich die verbockte "ausbildung" des hundes beigetragen haben, wünsche ich zeitlebens durchfall und kein klopapier, denn für alle die standen wir beide stellvertretend mit vor gericht.
vg
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