Da muss ich mich gleich noch mit einer Frage anhängen. Gibt es nicht etwas das man überhaupt gegen Schutzhundeausbildung in privater Hand tun kann? Wir sind ja nicht die einzigen die sind und eigentlich gibt es doch im Web gegen fast alles Petitionen?
Ciao, Margit&Schnuffels
Nicht Gewalt, sondern das klug eingesetzte Einfühlungsvermögen des Menschen erzieht den Hund - Gudrun Feltmann v. Schröder
Artikel 7 Heimtierübereinkunft: Abrichtung: Ein Heimtier darf nicht in einer Weise abgerichtet werden, die seine Gesundheit und sein Wohlbefinden beeinträchtigt, insbesondere dadurch, dass es gezwungen wird, seine natürlichen Fähigkeiten oder Kräfte zu überschreiten, oder dass künstliche Hilfsmittel angewendet werden, die Verletzungen oder unnötige Schmerzen, Leiden oder Ängste verursachen.
TSchG § 17 Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 2. einem Wirbeltier a)aus Rohheit erhebliche Schmerzen und Leiden oder b)länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zufügt.
TschG § 1 (...) Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
TschG § 3, 1 b Es ist verboten, an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen, Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, (....) anzuwenden.
TSchG § 3, 5 Es ist verboten, ein Tier auszubilden, oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.
TschG § 3, 11 Es ist verboten, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seiner Bewegung erheblich einschränkt, oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.(......)
nachdem in diesem Forum auf die Stellungnahme des Tierschutzvereins hingewiesen worden war, möchte ich also an gleicher Stelle darauf hinweisen, dass ich die Beschreibung des Angriffs und Fotos von meiner Tochter nun veröffentlicht habe. Ich nehme darin auch Bezug auf einige nicht ganz fairen Vorwürfe von Seiten des Verfassers dieser Stellungnahme. Ich nehme mir die Freiheit, dies alles genauso ausführlich zu behandeln wie der Verfasser. Wo ich (wohl aus der Erinnerung und unter Einfluss der mir entgegengebrachten Antipathie) falsch zitiert wurde, habe ich mit dem korrekten Wortlaut belegt.
Da sich in der Folgezeit eines solchen Erlebnisses viele Denkweisen überwerfen, viele Gedankengänge sich ändern, ist auf meiner Seite vielleicht der eine oder andere Gedanke neu. Ich werde den SV aus meinem Erlebten heraus konfrontieren und ich werde eine Antwort einfordern. Ob ich etwas bewirken kann, wage ich zu bezweifeln, aber dann bin ich wenigstens unbequem.
Ich gehe ja davon aus, das auch Mitglieder des SV hier mitlesen und hatte gehofft, das sich einige finden, die zu den Vorwürfen der Ausbildungsmethoden von Schäferhunden (vor allem Schutzhundausbildung) und deren Folgen Stellung beziehen. Es wird doch wohl Ortsgruppen geben, die Ihre Hunde nach dem neuesten Stand der Verhaltensforschung und unter Einhaltung der Tierschutzgesetze ausbilden.
Sollte eine Antwort vom SV kommen, würde ich darum bitte, sie hier zu veröffentlichen.
Ich war selbst lange Jahre Mitglied im SV. Deshalb bin ich irgendwie der Meinung, die Vereinsspitze ist mir zu einer Antwort verpflichtet. Damit beschäftige ich mich aber erst in einigen Wochen, alles nacheinander... Gute Nacht
nachdem ich auf diversen Internetseiten immer wieder von Kursen und Seminaren gelesen habe, die das Arbeiten mit dem Elektrohalsband zur Hundeausbildung zum Ziel haben, habe ich gestern einfach mal ein Fax an einen Amtstierarzt gesendet, dessen Name bei den anschließenden "Sachkundeprüfungen" immer wieder genannt wurde und heute folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr Jürgen Greim,
es ist richtig, dass von mir Seminare über "Möglichkeiten und Grenzen der Verwendung von E-Geräten bei der Ausbildung von Hunden" für Amtstierärzte abgehalten wurden. Für Hundeausbilder wurden Seminare "Ausbildung von Hunden mit Hilfsmitteln, unter anderem E-Geräte statt. Seit dem Urteil v. 23.02.2006 ist die entgültige gerichtliche Entscheidung ergangen. Seit dem werden keine Seminare mehr abgehalten.
Das derzeitige generelle Verwendungsverbot wird in diversen Gremien z.Z. wieder sehr unterschiedlich beurteilt. Bis zu einer entsprechenden Gesetzlichen Neuregelung ist jedoch die Anwendung von E-Geräten generell verboten.
Mit freundlichen Grüssen Im Auftrag
Dr. Norbert Kruse Amt für Verbraucherschutz -Veterinärwesen- des Kreises Mettmann Düsseldorferstr. 26 40822 Mettmann Tel.:02104-991957 Fax:02104-994953
dann dürften die tollen ausbilder von der schutzhund-berlin seite aber fällig sein... DIE dürfen das ja auch nicht mehr anwenden.. werben aber felißig damit...
herr, schmeiß hirn vom himmel. aber schön, daß das ein fachkundiger nochmal bestätigt hat.