In diesem Forum, da leider nicht gänzlich werbefrei, wird des öftern Werbung eingeblendet, die sich auf Teletakt-Geräte bezieht. Als Admin dieses Forums möchte ich mich ausdrücklich davon distanzieren. Leider habe ich keinen Einfluß auf die Art dieser Einblendung.
Zum Thema:
Diese Geräte heißen Teletakt, Antibell, Leinenzug-Korrektor oder ähnlich. Mittels einen ferngesteuerten, meist Elektroimpulses soll unerwünschtes Verhalten des Hundes auch aus großer Entfernung "korrigiert" werden.
Wer solche Geräte verwendet kann mit dem Tierschutzgesetzt in Konflikt kommen.
Dazu die Bundestierärztekammer:
Das Gesetz verbietet nämlich generell, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§ 1). Speziell gilt das Verbot, Geräte zu verwenden, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken und dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen, Schäden oder Leiden zufügen (§ 3 Nr. 11). Die Bundestierärztekammer hält die Geräte insbesondere in der Hand von Laien für hochgradig tierschutzrelevant. Aber auch einen Personenkreis, dem ausnahmsweise eine Anwendung gestattet werden könnte, hält der Tierärzteverband für nicht definierbar. Klassische Methoden der Hundeerziehung sind auch für Ausbilder ausreichend – so verbietet beispielsweise die Diensthundeschule der Bundeswehr den Einsatz der Geräte. Nicht Gehorsam per Knopfdruck sondern Zuwendung und Geduld sind für die Hundesausbildung erforderlich.