Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht gab einer Hundehalterin aus Hemmingen bei Hannover Recht und erklärte die Regelung der Stadt Hemmingen für ungültig, die einer Verordnung einen generellen Leinenzwang für Hunde vorsieht. Die Klägerin argumentierte unter anderem, dass der angeordnete Leinenzwang zu Fehlentwicklungen des Hundes führe, weil das Tier seinem Bewegungsbedürfnis nicht nachkommen könne. Die Anordnung eines generellen Leinenzwanges sei außerdem unverhältnismäßig, weil in der Stadt Hemmingen keine wesendlichen Unfälle mit beißenden Hunden vorgekommen seien. Das Gericht schloss sich der Auffassung der Hundehalterin an und argumentierte in seiner Urteilsbegründung, dass allein ein subjektives Unsicherheitsgefühl, das nicht durch zureichende Tatsachen belegt wird, nicht den Erlass einer solchen Verordnung rechtfertige. (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 11 KN 38/04)
recht hat sie...obwohl man doch auch weiss,wo man seinen wuff anleint und wo nicht..in grossstädten bin ich generell für leinenpflicht aber nur stadtcentrum...wie berlin z.b.