ERFOLG FÜR DEN TIERSCHUTZ!!! Attacke gegen Tierversuchsverbot abgewehrt! Laut EU-Richtlinie 2003/15/EG sollte EU-weit ab 2009 für die Entwicklung von Kosmetika keine Tierversuche mehr durchgeführt werden dürfen. Ab 2013 soll dann auch jedlicher Verkauf von am Tier getesteten Kosmetika verboten werden. Dass sich Frankreichs übermächtige Kosmetikindustrie nicht kampflos geschlagen geben würde, war kaum zu erwarten gewesen. Beobachter der Szene sahen dann auch in der Klage der französischen Regierung gegen diese Richtlinie den langen Arm der französischen Kosmetikindustrie am Werke. Nicht nur zur Überraschung der Tierschützer entschieden sich aber die Richter des Europäischen Gerichthofes (EuGH) bewusst für den Erhalt der Richtlinie und damit für den Tierschutz. Bislang müssen noch jährlich zirka 40.000 Tiere ihr leben im grausamen Tierversuch im Namen der Schönheit lassen. In Anbetracht dessen ist die noch vierjährige Übergangsfrist nur schwer zu ertragen. In den vier Jahren werden noch ca. 160.000 Versuchstiere den Experimentatoren zum Opfer fallen. Aber Angesichts des zähen Kampfes, den die Tierschützer mit der EU-Kommission und der Kosmetikindustrie ausgetragen haben, kann man im Großen und Ganzen von einem Erfolg reden, denn die sinnlose Tötungen haben ein absehbares Ende gefunden. " Dank der Richter in Luxenburg ist der Tag, an dem kein Tier in Europa mehr für Schönheitsprodukte leiden und sterben muss, ein ganzes Stück näher gerückt", äußerte sich Marion Selig, stellvertredende Vorsitzende des Bundesverbandes "Menschen für Tierrechte", über das Urteil der Luxenburger Richter. Der Verband wertete das Urteil als einen bedeutsamen Sieg für den Tierschutz.