Da Tiere im verkehrsrechtlichen Sinn als Ladung gelten, sind sie entsprechend zu sichern. Verstöße werden mit 35 € Bußgeld und bei Gefährdung sogar mit 50 € und 3 Punkten belegt. Das bedeutet, dass der Hund mittels Trennnetz, Gitter, Box oder entsprechendem Geschirr und Gurt gesichert werden muß; wer dagegen verstößt, begeht einen Verkehrsverstoß. Außerdem fühlt sich der Hund dadurch auch sicherer und flippt nicht durchs ganze Auto oder bellt, fiept ........ Bei einem Aufprall mit 50 km/h kann im Pkw das 30fache des Eigengewichts auf einen Körper wirken, d.h. daß sich ein Hund mit ca. 20 kg Gewicht, zu einer Durchschlagskraft von ca. 600 kg bei einem Unfall entwickelt. Hund und Herrchen können dadurch schwerste Verletzungen erleiden nicht zuletzt auch deshalb, da ein Hund z.B. mit einem gebrochenen Rückrat den Hundehalter und die Unfallhelfer wegen seiner Schmerzen beißen kann (alles schon passiert). Denkt an den Unfall mit den 5 Hunden, wovon nur einer überlebt hat.............. Moderator